Mit der Patientenverfügung wurde allen Volljährigen ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie in jeder Phase ihres Lebens für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen können, ob und inwieweit sie in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen. Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten (z.B. Betreuer, Ärzte) verbindlich.
Rechtzeitig vorsorgen
Alle hoffen, möglichst gesund ein hohes Alter zu erreichen und am Ende möglichst ohne Schmerzen oder Leiden aus diesem Leben scheiden zu können.
Dennoch ist es wichtig, sich bereits in gesunden Tagen ausführlich mit dem Thema „Patientenverfügung“ auseinander zu setzen, ehe es zu spät dafür ist. Es gilt, sich darüber klar zu werden, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll.
Wie auch immer man sich entscheidet: Nur so kann man vorsorgen, dass die persönlichen Wünsche auch dann Berücksichtigung finden, wenn man selbst sich nicht mehr äußern kann.
Sehr sinnvoll und wichtig ist es, dass Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung erteilen. Denn nur wer schriftlich bevollmächtigt ist, hat auch das Recht Ihre Patientenverfügung gegenüber Ärzten und Gerichten zu vertreten.
Unsere Leistungen
Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über alles, was bei der Erstellung einer Patientenverfügung bedacht und beachtet werden sollte.